Beweissicherungsgutachten und Gerichtsgutachten
Gutachten können nur dann überzeugen und als vollwertige Grundlage zur Beantwortungen von technischen Fragestellungen dienen wenn diese in ihrem Aufbau, Ausführungen und technischen Feststellungen möglichst keine Angriffsfläche bieten. Abweichend vom Haftpflichtschadengutachten sind bei einem privaten Beweissicherungsgutachten oder Gerichtsgutachten viele weitere Sachverhalte zu berücksichtigen um sich als Sachverständiger nicht angreifbar zu machen.
In diesem Tages-Seminar geht es um den Aufbau von Beweissicherungen und Gerichtsgutachten, deren Fallstricke und Fallbeispiele aus der Praxis.